Das neue Telekommunikationsgesetz

(02.11.2011/Susanne) Die Speicherung der Telekommunikationsdaten, also wer wen anruft, ist schon seit langem ein heißes Eisen. Gerade die Langzeitspeicherung dieser Daten ist höchst umstritten.
Vorratsdatenspeicherung ist das politische Stichwort, das zu großen Auseinandersetzungen geführt hat. Ein erstes Gesetz, das Speichermöglichkeiten über sechs Monate hinweg vorgesehen hat, wurde vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben. Das Gericht verlangte eine umgehende Löschung der Daten.
Nach vielen Diskussionen ist der gesamte Streit nun eigentlich eher leise und klammheimlich durch ein neues Gesetz beendet worden, dass genau diese Speicherung durch die Hintertür ohne zeitliche Begrenzung einführt.
Beschlossen wurde das neue Telekommunikationsgesetz in einer Sitzung des Bundestages Ende Oktober. Das neue Gesetz sieht zwar auch ein paar Maßnahmen zum Verbraucherschutz vor, insbesondere bezogen auf die Gebühren von Warteschleifen bei Hotlines, vor allem aber erlaubt es die Speicherung von Verkehrsdaten.
Zu diesen Verkehrsdaten gehört es auch, dass ein ganz bestimmter Internetanschluss einer ganz bestimmten IP-Adresse zugeordnet werden kann. Das alleine erscheint bereits bedenklich genug. Vor allem aber sollen jederzeit die Behörden auf diese Verkehrsdaten zugreifen können.
Es scheint geradezu widersinnig, dass nun eine endlos-Speicherung laut diesem neuen Gesetz erlaubt sein soll, wo dem Verfassungsgericht doch bereits eine Speicherung von "nur" sechs Monaten bereits zu viel war.
Nach der ersten Freude über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird nun wahrscheinlich fassungsloses Entsetzen herrschen, dass etwas noch ausgedehnt worden ist, das bereits in seiner milderen Fassung auf so viel Kritik gestoßen ist.
Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang, dass im Bundestag keine wirkliche Diskussion über das Thema stattgefunden hat. Zuvor war noch eine Begrenzung der Vorratsspeicherung auf drei Monate geplant gewesen, hat jedoch anscheinend kurzfristig noch gestrichen wurde.
Das faktische Problem mit den Verkehrsdaten ist, dass die meisten Menschen heute über Flatrate Tarife verfügen. Die Telefon-und Internetfirmen müssen daher im Zweifel gar nicht mehr auf die IP Adressen zurückgreifen. Dennoch werden diese Daten für die (Intercarrier genannten) Abrechnungen der Diensteanbieter untereinander gespeichert.
Auf diese Daten kann auch die Polizei zugreifen, und sie tut dies auch. Im Rahmen dieser Daten dürfen auch Verkehrsdaten der Kunden gespeichert werden. Diese sozusagen indirekte Datenspeicherung ist es, die zunächst auf drei Monate begrenzt werden sollte und nun unbegrenzt zulässig ist.
Auf diese Weise wird die Vorratsdatenspeicherung, die in ihrer direkten Form vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden ist, auf die Hintertür dennoch wieder eingeführt. Die Behörden bekommen, was sie wollen, der Schutz der Privatsphäre bleibt auf der Strecke.
Das ebenfalls heiß diskutierte "Recht auf einen Breitbandanschluss" wurde in das neue Telekommunikationsgesetz nicht mit aufgenommen.
Auch die von der Opposition geforderte Netzneutralität, also dass die Datenübertragung im Internet wertneutral erfolgt, und zwar an alle Kunden der Diensteanbieter unverändert und gleichberechtigt, ohne teureren Diensten einen Vorrang einzuräumen, wurde abgelehnt.
Als einen "großen Wurf" kann man dieses neue Telekommunikationsgesetz sicherlich nicht bezeichnen.






