Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg deckt Stasi-Rattenloch

(05.11.2011/Susanne) Die einen müssen sich darauf einstellen, dass so gut wie alles von ihnen bekannt wird, die anderen dürfen ihre unangenehmen Geheimnisse für sich behalten: Möglicherweise mit einer Stasi-Vergangenheit belastete Juristen im Brandenburger Staatsdienst, genauer gesagt 13 Richter und ein Staatsanwalt, dürfen anonym bleiben.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass das Land ihre Namen nicht öffentlich machen muss; wenigstes nicht, solange kein Fehlverhalten vorliege. Zur Begründung wird angeführt, dass diese Juristen nach Prüfung in den Staatsdienst übernommen wurden, weil ihre Tätigkeit für die Stasi als "hinnehmbar" beurteilt worden war. Eine Einschätzung, die auf jeden Fall als höchst umstritten gelten darf. Die Bespitzelung von Kameraden, die Inhaftierung Ausreisewilliger - sind das wirklich für einen demokratischen Rechtsstaat hinnehmbare Aktivitäten?
Mit der Sache befasst war das Gericht wegen eines Eilantrags der Bild-Zeitung, die einen Auskunftsanspruch geltend gemacht habe. Den verneinte das Gericht, weil das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen darüber gehe.
Justizminister Schöneberg hat mit der Sache schon länger zu tun; nachdem zunächst nur von drei Fällen die Rede gewesen war, weitete sich die Sache mehr und mehr aus.
Die Opposition forderte daraufhin einen Stasi-Check, was er jedoch ausschloss.
Immerhin muss der Justizminister die Positionen der betreffenden Juristen mitteilen; nur ihren Einsatzort und ihre Namen darf er verschweigen.
Wäre man ein Zyniker, würde man jetzt glatt fragen, ob an dieser Entscheidung womöglich auch der eine oder andere Richter mit Stasi-Vergangenheit mitgewirkt hat!






