(08.12.2011/Susanne) Die Meldung, die gerade bei Heise zu lesen war, bestätigt wieder einmal die Vorurteile, die so viele Menschen gegen Anwälte, und zwar speziell die Anwälte haben, die sich mit Abmahnungen beschäftigen.

Bei Abmahnungen liegt in den meisten Fällen der Verdacht nahe, dass da nicht auf diese sehr einfache Weise für Recht und Ordnung gesorgt werden soll, sondern lediglich eine zusätzliche Einnahmequelle gesucht wird. Schließlich mahnt ein Anwalt ja nicht kostenlos ab, sondern bekommt Gebühren dafür.

Die Benutzung von P2P Tauschbörsen ist einer der Bereiche, wo sich die Abmahner besonders engagiert tummeln. Zu den Kanzleien, die solche Tauschbörsennutzer abmahnten, gehörte auch eine Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen, wie man bei Heise nachlesen kann.

Dabei traten sie häufig als Vertreter der Adult Entertainment Hersteller auf und verlangten anscheinend regelmäßig einen pauschalen Schadensersatz von 650 Euro von demjenigen, der die Rechte der Mandanten angeblich verletzt hatte. Zahlte der Abgemahnte nicht und es kam zu einem zweiten Schreiben, verdoppelte sich die Forderung nahezu.

In welchem Umfang da bereits abgemahnt worden ist, wird jetzt deutlich. Inzwischen versteigert diese Kanzlei nämlich offene Forderungen aus solchen sogenannten Filesharing Abmahnungen, und zwar von einem Gesamt-Nennwert von 90 Millionen Euro. Wie viel Abmahnungen das bei ca. 650 Euro pro Abmahnung ergibt, kann man sich selbst ausrechnen. Und dabei spielen alleine die Jahre 2010 und 2011 eine Rolle.

Und dabei geht es ja ausschließlich um noch offene Forderungen, etliche Personen werden sicherlich auch stillschweigend und aus Scham oder Angst bezahlt haben. Besonders, wenn es um Pornos geht.

Die offenen Forderungen werden im Namen der Mandanten versteigert, die die Kanzlei für ihre Abmahnung also höchstwahrscheinlich bereits bezahlt haben. Die Einnahmen der Kanzlei sind also, ein einfaches Rechenexempel, extrem hoch. 

Abmahnen lohnt sich, zumindest für Anwälte.